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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, insbesondere für die Migration von Microsoft Access Datenbanken zu ASP.NET Core Anwendungen, zwischen der Peanuts-Hosting UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Dienstleistungen

Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Analyse und Bewertung bestehender Microsoft Access Datenbanken
  • Konzeption und Planung der Migration zu ASP.NET Core
  • Datenmigration zu modernen Datenbanksystemen (SQL Server, PostgreSQL, etc.)
  • Entwicklung von ASP.NET Core Webanwendungen
  • Implementierung von APIs und Benutzeroberflächen
  • Schulung und technischer Support
  • Wartung und Updates der entwickelten Anwendungen

2.2 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Angebot bzw. Projektvertrag festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots zustande. Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

4.2 Termine

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und nicht verschuldeten Ereignissen verlängern sich die Fristen angemessen.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Zugang zu den bestehenden Systemen und Datenbanken zu gewähren
  • Ansprechpartner für fachliche und technische Fragen zu benennen
  • Zwischenergebnisse zeitnah zu prüfen und Feedback zu geben
  • Erforderliche Entscheidungen in angemessener Zeit zu treffen

5.2 Datensicherung

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Migrationsarbeiten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch fehlende Backups des Auftraggebers entstehen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Projekten können Teilzahlungen nach Erreichen definierter Meilensteine vereinbart werden.

6.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1 Eigentum an Arbeitsergebnissen

Alle im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Quellcode, Dokumentationen, Konzepte und Designs, unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers oder seiner Lizenzgeber.

7.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen erhält der Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Software und Dokumentation für eigene geschäftliche Zwecke.

7.3 Verwendung von Standardkomponenten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Standardkomponenten, Bibliotheken und Frameworks zu verwenden, an denen der Auftraggeber keine Rechte erwirbt.

8. Gewährleistung

8.1 Mängel

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Software im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Kleinere Abweichungen, die die Tauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

8.2 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich gerügt werden.

8.3 Nacherfüllung

Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

9. Haftung

9.1 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2 Datenverlust

Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen.

9.3 Höchstbetrag

Die Haftung des Auftragnehmers ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag der für das jeweilige Projekt vereinbarten Vergütung begrenzt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

10.2 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Auftraggebers. Es wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

11. Kündigung

11.1 Ordentliche Kündigung

Verträge über einzelne Projekte können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

11.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wiederholter wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenz oder Liquidation einer Vertragspartei

11.3 Folgen der Kündigung

Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist Mainz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.5 Abtretung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

13. Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und Projektbeispiele in anonymisierter Form zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

14. Support und Wartung

14.1 Supportleistungen

Supportleistungen werden separat vereinbart und vergütet. Der Umfang des Supports (z.B. Reaktionszeiten, Verfügbarkeit) wird in einem separaten Service Level Agreement (SLA) festgelegt.

14.2 Updates und Upgrades

Updates zur Behebung von Fehlern und Sicherheitslücken werden im Rahmen der Gewährleistungsfrist kostenfrei bereitgestellt. Upgrades mit neuen Funktionen können gegen separate Vergütung angeboten werden.

Stand: Januar 2026
Hinweis: Diese AGB stellen eine Vorlage dar und müssen an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden. Es wird empfohlen, die AGB von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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